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Frank Rupprecht – Digital Art & Photography

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Luftaufnahme von einem Wald im Winter bei Sonnenuntergang mit der DJI Phantom 3 Standart

Luftaufnahme von einem Wald im Winter bei Sonnenuntergang mit der DJI Phantom 3 Standart

Welcome to the Jungle – Das Chaos mit Drohnengesetzen

April 26, 2017 in Tech
DISCLAIMER: Ich bin kein Anwalt. Das hier ist keine Rechtsberatung. Ich übernehme keine Verantwortung oder Haftung, wenn die hier genannten rechtlichen Situationen anders sind als beschrieben oder sich in Zukunft ändern.

Kurzer Rant 

Lange schieb ichs schon von mir her. Jetzt möchte ichs mir doch von der Seele schreiben. Die rechtliche Lage, was das benutzen von einer Drohne angeht, ist momentan ungefähr so unkompliziert wie den Rubiks-Cube hinterm Rücken, mit nur einer Hand und in einem Raum ohne Licht und Sauerstoff zu lösen.

UND IHR SEID SCHULD!

Nein, wahrscheinlich nicht IHR als meine Leser! Sondern IHR: Die Idioten, die unter Stromleitungen starten, über Flughäfen (gern auch militärische) fliegen, ihre Nachbarin beim umziehen durchs Badfenster filmen oder bei Unfällen oder anderen Katastrophen und Ereignissen schaulustig über Menschenmengen fliegen. Und auch einfach alle, die nicht ihren Verstand benutzen können oder wollen, wenn sie ein 3 kg schweres, fliegendes Ding benutzen. Ein Ding, das durchaus anderen Leuten oder Dingen - wenn nicht mit besagtem Verstand benutzt - Schaden und Verletzungen zufügen kann.

Dank den beschriebenen Personengruppen muss man nämlich einen Papierkrieg durchmachen, wenn man seine Drohne legal und ordentlich fliegen und zum Fotografieren und Filmen benutzen möchte, als möchte man heiraten und gleichzeitig seinen Vornamen und sein Geschlecht ändern.

Eine Versicherung dafür braucht jeder, der eine Drohne (eigentlich "Quadkopter") betreiben möchte. Soweit - so sinnvoll. Es kann immer was schiefgehen oder technisch etwas versagen. Wer seine Drohne dann nur zum Zeitvertreib benutzt ist auch weitgehend von irgendwelchen Strapazen befreit, wird die Drohne allerdings kommerziell genutzt, dann muss man schon wieder ein paar Zettel ausfüllen.

Kommerzielle Nutzung ist allerdings auch jeweils Auslegungssache der zuständigen Stellen. Hier in Bayern zum Beispiel kann ein posten auf dem Facebook-Profil (keine Unternehmens-Seite) schon als kommerziell gelten. In anderen Bundesländern gelten da aber andere Regelungen. Dann braucht man also eine sogenannte Aufstiegsgenehmigung. Die kostet in einigen Bundesländern ein paar Hundert Euro und ist dann eine bestimme Zeit gültig. Zu meinem Erstaunen ist diese übrigens meines Wissens (und ich betone hier ich bin kein Anwalt und tu hier auch nicht so als wärs anders) in Bayern kostenlos und muss nur ausgedruckt, unterschrieben und an die zuständige Flugbehörde geschickt werden. Allerdings gibt es für verschiedene Bezirke in Bayern auch verschiedene Formblätter. *facepalm* Ach ja: Man muss diese und diverse andere Papiere (Versicherung etc..) auch immer mit sich führen, falls man (von der Polizei?) danach Kontrolliert wird. Und ein Flug-Fahrenbuch. Das soll man auch immer führen. Und bestimmt noch irgendwas, was ich jetzt gerade in meiner Rage vergesse *facepalmfacepalm*

Dazu kommt noch, dass man quasi täglich (ja übertrieben) nach den aktuellsten Neuerungen suchen muss:

Neue Gesetze
Verschärfung der Vorschriften

Und jetzt waren wir noch nicht mal beim Ausland!

In jedem Land gibt es natürlich eigene Gesetze, die die Benutzung von Drohnen regeln. In manchen Ländern, wie in Großbritannien gilt "Benutz dein Hirn und flieg vorsichtig", in anderen muss die Drohne registriert werden und Flüge sogar genehmigt. Regulierungen in allen Geschmacksrichtungen!

Kleiner Fun-Fact: Schweden als Beispiel möchte nun gar keine Drohnen mehr starten lassen, solange man keine Überwachungsgenehmigung hat -> LINK

Rant ENDE

Gut. Jetzt wo ich das endlich losgeworden bin versuche ich hier auch noch etwas hilfreich zu sein und dazu eine Geschichte von vor ein paar Monaten erzählen. Als ich vergangenen Oktober ins Berchtesgadener Land gefahren bin um ein bisschen zu Fotografieren wollte ich natürlich auch mein neuestes Spielzeug mitnehmen. Die DJI Phantom 3 Standart (Affiliate Link) ist meine erste (und bisher immer noch einzige) Drohne. 

HIER gehts übrigens zum Blog-Eintrag darüber, was ich sonst noch so mitgenommen habe. Mein kleinstes und leichtestes Kit bisher überhaupt, glaube ich :P

hintersee-ramsau-berchdesgadener-land-bayern.jpg

Da man vieles über Drohnen und entsprechende Gesetze hört, hab ich mich gleich mal versucht schlau zu machen, auf was man da hierzulande so achten sollte. Auf meiner ersten Anlaufstelle - YouTube - findet man nun unendlich viele Luftaufnahmen von verschiedensten Sehenswürdigkeiten in BGL. Legt erstmal die Vermutung nahe, dass das ganze recht problemlos ist, wenn man den gesunden Menschenverstand aktiviert.

Genauere Recherche brachte mich dann aber in einen Sumpf von Rechtsblabla, Behördenbekanntgebungen und theoretischen Gesetzesauslegungen in Foren und Facebook-Gruppen. Das Ende vom Lied war für mich übrigens: im Nationalpark-Gebiet dürfen keine Drohnen fliegen (warum auch, man kann sich ja dank vieler asiatischer Touristen Drohnen-Videos vom kompletten Nationalpark eh schon auf YouTube ansehen). Macht auch in gewisser Weise Sinn (hier wieder der Bogen zum Menschenverstand): Vögel, die geschützt werden sollen plus eventuelle Rettungsflüge von Helikoptern der Bergrettung usw... Außerhalb des Nationalparkgebiets ist es kein Problem, solange man keine anderen Menschen gefährdet oder sonstige Schäden anrichtet - und eben alle anderen Voraussetzungen und Regeln befolgt die für Bayern und Deutschland gelten.

Aber es gibt auch hilfreiche Websites

Worauf ich allerdings gestoßen bin ist eine äußert praktische Website, die die Rechtslagen in verschiedenen Ländern Europas zusammenfasst und schön aufzeigt. Die Mädels und Jungs von EUPHORIX haben da echt gute Arbeit geleistet und ersparen uns damit viel Sucherei im Internet. Und da ich mich nicht nur auskotzen möchte, ohne auch etwas Mehrwert dazulassen, möchte ich genau diese Seite mit euch anderen Drohnenpiloten teilen

Bildschirmfoto 2017-04-24 um 00.33.24.png

Um nochmal auf die BGL Story zurückzukommen: Ich bin die Drohne nur einmal etwa 10 min geflogen und zwar am Hintersee. Der ist gerade außerhalb des Nationalparkgebiets, die Gegend ist allerdings extrem Fotogen. Wirklich tolle Luftaufnahmen habe ich dabei nicht bekommen. Viel Aufwand um nix. So spielts Leben halt manchmal.

Die nächste Gelegenheit für coole Aufnahmen bietet sich dann in ein paar Wochen auf der Färöer Inseln für mich. Lustig dazu: die werden auf der Website, die ich euch empfohlen hab leider nicht aufgeführt. :D Das hat mich letztendlich auch zu diesem Beitrag "inspiriert".

Das Thema Drohnen/Quadkopter ist heikel und wirds denke ich auch bleiben. Ich fürchte sogar, dass es noch schlimmer wird (Stichwort Drohnenführerschein), so dass ich mich mental schon darauf einstelle die Drohne dann irgendwann nur noch im Ausland nutzen zu können :(

Mein Appell trotzdem: Benutzt eueren gesunden Menschenverstand, geht keine Risiken ein und fliegt vorsichtig. Und informiert euch sorgfältig über die Rechtslage, dort wo ihr fliegt. So bekommt ihr keinen Ärger und verderbt auch anderen nicht ihr Hobby oder vielleicht sogar einen Teil ihres Lebensunterhalts!

Das wars für heute: ein kleiner Rant, ein super Website-Tipp für Drohnenpiloten und das Wort zum Quadkopter-Sonntag von mir. Damit bin ich raus und sage bis zum nächsten Mal!

Cheers,
Frank

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